SYSTMS — Linked Workflow

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

AGB als PDF herunterladen

CG SYSTMS e.U. · Inhaberin Celine Vejnik · Kupferbrunnstraße 9, 3100 St. Pölten
FN 658497d, Landesgericht St. Pölten · UID ATU82483108
– nachfolgend „SYSTMS“ –

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Prozess- und Automatisierungsleistungen zwischen SYSTMS und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbraucher:innen im Sinne des KSchG ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SYSTMS Vertragsbestandteil.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen (insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) SYSTMS erbringt Leistungen in den Bereichen Prozessanalyse, Prozess- und Systemgestaltung sowie Automatisierung interner Abläufe.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet.

(3) SYSTMS schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem anerkannten Stand von Technik und Praxis. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird – soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart – nicht geschuldet.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote von SYSTMS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch SYSTMS oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt SYSTMS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; daraus resultierender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 Leistungserbringung, Termine, Dritte

(1) SYSTMS ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

(2) Termin- und Fertigstellungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich („Fixtermin“) vereinbart wurden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) SYSTMS ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen sowie bei laufenden Leistungen (Retainer) monatlich im Voraus zu verrechnen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Leistungsänderungen

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, werden diese als gesonderte Leistung nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet. SYSTMS ist zur Umsetzung nur verpflichtet, soweit sie zumutbar ist.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) An den für den Kunden erstellten, individuellen Arbeitsergebnissen räumt SYSTMS dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang ein.

(2) An Methoden, Vorlagen, Konzepten, Software-Bausteinen und Know-how, die SYSTMS im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, verbleiben sämtliche Rechte bei SYSTMS. SYSTMS ist berechtigt, allgemein einsetzbare Bausteine und erworbenes Know-how auch für andere Kunden zu verwenden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. Erkennbarkeit, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).

(2) Bei berechtigter Mängelrüge leistet SYSTMS zunächst Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für erbrachte Leistungen sechs Monate ab Übergabe, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Haftung

(1) SYSTMS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SYSTMS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist insgesamt auf den Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet SYSTMS nur insoweit, als der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung durchführt und der Schaden auch bei ordnungsmäßiger Sicherung eingetreten wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 12 Datenschutz

Soweit SYSTMS im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von SYSTMS.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Laufende Leistungen (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die SYSTMS die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien SYSTMS für deren Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – St. Pölten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.